Rechtsberatung zur Entwaldungsverordnung

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte bieten umfassende Beratung zur Einhaltung der Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115 für Unternehmen aller Größen.

Ein Schreibtisch mit Rechtsutensilien, Büchern und einer Waage im Hintergrund.

Beratung für Kleinst- und Kleinunternehmen

Gestaltung von Verträgen und rechtliche Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich nachhaltiger Praktiken.

Rechtsdienste für Großkonzerne

Umfassende rechtliche Beratung und Compliance-Dienstleistungen für große Unternehmen und Industrieakteure.

Produktrechtliche Beratung

Rechtsberatung für Unternehmen in der Möbel- und Rinderzuchtbranche in Bezug auf spezifische Produkterrechte.

anwaltliche Beratung und Expertise in der Entwaldungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/1115) 

Unterstützung und Absicherung

Wir beraten Sie deutschlandweit im Bereich der Entwaldungsverordnung - EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115).


Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Beratung von Kleinunternehmen bis Großkonzernen in den Bereichen der Umsetzung neuer EU-Verordnungen mit Bezug zu Lieferketten, Handel und Produkten, sowie spezielle Expertise im Bereich der nationalen Rindfleischerzeugungslieferketten.

Vermeiden Sie langwierige Auseinandersetzungen mit hochkomplexen Rechtsnormen. 

Wir unterstützen Sie gerne! Rufen Sie uns an unter: Tel:+49 2572 - 91727 - 0

Zu unseren Mandanten gehören: Buchverlage, Tischlereien, Möbelimporteure, Rinderzüchter, Landwirte, Forstwirte, Medizinproduktehersteller, Online-Händler und alle sonstigen Marktteilnehmer und Händler, gleich ob KMU oder nicht-KMU.

 

Auszugsweise Leistungsübersicht: 

  • Unterstützung bei Abgrenzungsfragen (z.B. ob man Marktteilnehmer oder Händler ist)
  • Unterstützung bei Vertragsgestaltungen, insbesondere:
    • AGB - Einkaufsbedingungen, Verkaufsbedingungen
    • Qualitätssicherungsvereinbarungen
    • Verträge und Abgrenzungen mit dem Compliance-Beauftragten nach Art. 12 EUDR.
    • Vollmachten für den Bevollmächtigten nach Art. 6 und Abgrenzungsverträge
  • Vertragsprüfung
  • Kommunikation mit den Behörden
  • Kommunikation mit Zollbehörden
  • Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten/Abnehmern
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Beratung zur Berichterstattung ab 2027 nach Art. 12 Abs. 3 EUDR
  • ...

 

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